Studiengruppe ABCSG entwickelt einheitliche Richtlinien für die Behandlung von Rektumkarzinomen

13.07.2005

Form von Darmkrebs, hat die Studiengruppe ABCSG gemeinsam mit allen wichtigen Fachgruppen – ACO, ÖGHO, ÖGP, ÖGRO, ÖRG – entwickelt. Damit ist die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass in Österreich alle Patienten mit dieser Krankheit nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft therapiert werden können, was derzeit leider keine Selbstverständlichkeit ist.

In Österreich werden jährlich ca. 5000 neue Krankheitsfälle von Darmkrebs diagnostiziert. Etwa ein Drittel davon befindet sich im Rektum. Die Früherkennung ist für die Heilungschancen eines Rektumkarzinoms besonders wichtig, gelingt aber nur in einem Teil der Fälle. Mit dem tastenden Finger und dem Endoskop, einem Spezialgerät zur Untersuchung des Darms, müssten mehr als 50 Prozent aller Rektumkarzinome frühzeitig festgestellt werden. In der Praxis werden aber nur etwa 30 Prozent im Frühstadium – in dem die Prognose am günstigsten ist – entdeckt und operiert. Das liegt zum einen daran, dass viele Patienten den Arzt zu spät aufsuchen, zum anderen aber auch an der Tatsache, dass für die Diagnose und auch für die richtige Therapie medizinisches Spezialwissen erforderlich ist, über das viele Ärzte noch nicht verfügen.

Das soll sich jetzt ändern. Ein von der Austrian Breast & Colorectal Cancer Study Group (ABCSG) federführend erarbeiteter Behandlungskonsens – also Richtlinien, die auf dem aktuellen Stand des Wissens aufbauen – soll in Österreich eingeführt werden, um jedem Patienten, gleichgültig, in welchem Krankenhaus er sich befindet, die beste Behandlung zu ermöglichen.

Der Leitfaden umfasst sowohl die Diagnostik als auch die Abklärung hämatogener Metastasen sowie einen Überblick über Operationstechniken und pathologische Untersuchungen. Dazu kommen strahlentherapeutische Konzepte, Anleitungen zur medikamentösen Therapie und zu einer eventuell vor der Operation nötigen Chemo- bzw. Radiotherapie.

HINWEIS:
Konsens zum Herunterladen für Ärzte im Members-Bereich auf der ABCSG-Website.



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